Einrichtungen, Maschinen, Waren und Vorräte eines Betriebes erfordern hohe
Investitionen, die es vor vielfältigen Gefahren zu schützen gilt.
Zur kaufmännischen und technischen Betriebseinrichtung zählen z. B.
- Einrichtungen
- Gebrauchsgegenstände
- Büromaschinen
- Computer und sonstige elektronische Anlagen
- Werkzeuge
- Maschinen
- Vorräte
- Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen in den Geschäfts- und Lagerräumen
- Sachen in Schaukästen und Vitrinen auf dem versicherten Grundstück.
Zu den Betriebsinhaltsversicherungen gehören folgende Versicherungszweige:
- Feuerversicherung
- Sturm-/Hagelversicherung
- Leitungswasserversicherung
- Erweiterte Elementarversicherung
- Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung