Gesetzliche Kassen  SIGNAL IDUNA 
Beim Arzt
Keine freie Arztwahl - die Behandlung erfolgt
nur durch „Vertragsärzte“. Ein Arztwechsel ist
nur eingeschränkt möglich. Für jede ärztliche,
zahnärztliche und psychotherapeutische
Behandlung ist eine Praxisgebühr von 10 EUR
zu zahlen. Diese ist je Quartal für jede erste
Inanspruchnahme, die nicht auf Überweisung
beruht, zu entrichten.
Ausnahme: Kontroll-, Vorsorge- und Früherkennungstermine  
Beim Arzt
Freie Arztwahl - Sie lassen sich vom Arzt oder
Spezialisten behandeln, den Sie sich ausgesucht
haben. Sie können Ihren Arzt jederzeit
ohne Einschränkungen wechseln. 
Heilpraktikerbehandlung
Sie erhalten keine Leistungen, auch nicht für
verordnete Arzneien. 
Heilpraktikerbehandlung
Je nach Tarif ist natürlich auch eine Behandlung
durch Heilpraktiker 
Beim Zahnarzt
Zweckmäßige Versorgung nach festen Richtlinien,
begrenzt auf das kassenzahnärztliche
Niveau:
• Zahnbehandlung zu 100 %;
Ausnahmen: z.B. Inlays nur ca. 10 %,
bestimmte Prophylaxemaßnahmen werden
gar nicht erstattet.
• Zahnersatz zu 50 % (mit 15 % Bonus nach
10-jähriger regelmäßiger Vorsorge zu 65 %)
- als so genannter Festzuschuss für eine
einfache, medizinisch notwendige Versorgung.
Bei höherwertigem Zahnersatz wird trotzdem
nur der Festzuschuss für die einfache
Regelversorgung gewährt. Damit übernimmt
die Krankenkasse in den meisten Fällen weitaus
weniger als 50 % der Gesamtkosten.
• Kieferorthopädie: Keine Leistung für
Erwachsene, sondern nur für Personen, die
bei Beginn der Behandlung das 18.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Bis zu 100 % - wird die Behandlung vorzeitig
abgebrochen, sind je nach Kinderzahl
Eigenbeteiligungen von 10 % bzw. 20 %
möglich.
Kieferorthopädie bei Kindern wird in
ca. 20% der Fälle überhaupt nicht mehr
erstattet.  
Beim Zahnarzt
Sämtliche zahnärztlichen Leistungen als Privatpatient
ohne Begrenzung auf das kassenzahnärztliche
Niveau.
• Zahnbehandlung je nach Tarif 80 %
bis 100 %.
• Zahnersatz je nach Tarif 60 % bis 80 %,
die Erstattung ist nicht auf die einfache
GKV-Versorgung begrenzt.
• Kieferorthopädie je nach Tarif 60 %
bis 100 %; in den meisten Tarifen
kein Ausschluss für Erwachsene. 
Brillen und Kontaktlinsen:
Erwachsene erhalten für Brillengestelle,
-gläser und Kontaktlinsen keine Leistungen
mehr (Ausnahme: schwer Sehbeeinträchtigte).
Bei Kindern gelten für Brillengläser Festbeträge;
Kontaktlinsen werden nur in
medizinisch zwingenden Ausnahmefällen
übernommen. Auch Kinder erhalten keine
Leistung mehr für Brillengestelle.  
Brillen und Kontaktlinsen:
Die Leistung richtet sich nach dem
gewählten Versicherungsschutz. Möglich
ist die Erstattung von Brillengestellen
bis zu 130 EUR, von Brillengläsern und
Kontaktlinsen sogar ohne betragliche
Begrenzung.
Ein erneuter Anspruch kann - je nach
Tarif - sogar einmal jährlich bestehen.  
Im Krankenhaus
Eingeschränkte Krankenhauswahl:
Sie sind gesetzlich verpflichtet, das
vom Arzt in der Einweisung genannte
nächstgelegene Vertragskrankenhaus
aufzusuchen.
Keine Wahl von Arzt und Unterkunft:
Die Behandlung erfolgt durch den Dienst
habenden Arzt, die Unterbringung im
Mehrbettzimmer.
Als „häusliche Ersparnis“ müssen Sie bis
zu 280 EUR je Kalenderjahr zuzahlen
(10 EUR für die ersten 28 Tage). 
Im Krankenhaus
Freie Krankenhauswahl: Sie suchen
sich das Krankenhaus aus, in dem Sie
behandelt werden wollen.
Freie Wahl von Arzt und Unterkunft: Je
nach Tarif reicht die Bandbreite von einer
Versorgung auf Kassenniveau bis zur
Unterkunft im Einbettzimmer und der
Behandlung durch Privatärzte.
Keine Selbstbeteiligung für die ersten
28 Tage. 
Beitragsrückerstattung
Für Pflichtmitglieder – also für den Großteil
der gesetzlich Versicherten – besteht
darauf kein Anspruch. Freiwillige Mitglieder
erhalten Beiträge nur dann zurück,
wenn die Satzung der Krankenkasse eine
entsprechende Regelung vorsieht. 
Beitragsrückerstattung
Nehmen Sie keine oder nur geringe Leistungen
in Anspruch, erhalten Sie einen
Teil Ihrer Beiträge zurück. Die BRE wird
sogar schon für das Kalenderjahr des
Versicherungsbeginns gezahlt, selbst
wenn es kein vollständiges Kalenderjahr
ist; in diesem Fall erfolgt eine anteilige
Zahlung. Die BRE ist für die SIGNAL
Krankenversicherung ein wichtiger
Bestandteil der Geschäftspolitik. Es ist
deshalb beabsichtigt, die BRE auch in
den nächsten Jahren beizubehalten,
wenn die entsprechenden Überschüsse
vorhanden sind. Die genaue Höhe wird
jeweils im Jahr der Auszahlung von der
SIGNAL IDUNA Mitgliedervertretung neu
bestimmt.