Unterbrechung des Betriebes ist jegliche Beeinträchtigung des Geschäftsablaufs
durch einen Sachschaden, gleichgültig, von welchem Teil des Betriebes die
Beeinträchtigung ausgeht. Die sogenannte Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung
ist rechtlich unselbstständig und wird grundsätzlich zu allen in der Betriebsinhaltsversicherung abgesicherten Gefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Erweiterte Elementar, Einbruchdiebstahl) vereinbart.

Im Tarif „Meisterpolice compact“ der SIGNAL IDUNA ist dieser wichtige
Versicherungsschutz bereits enthalten. Zusätzlich zu den Gefahren der
Geschäftsinhaltsversicherung ist die Betriebsunterbrechungsversicherung
auch in der Elektronik- und der Maschinenversicherung eingeschlossen.
Die Leistungen des Versicherers umfassen die Entschädigung des entgangenen Betriebsgewinns, der fortlaufenden Kosten, die der Versicherungsnehmer
infolge des Versicherungsfalls während der vereinbarten Haftzeit nicht erwirtschaften konnte.

Haftzeit: Der Versicherer haftet für Unterbrechungsschäden, die innerhalb von 12
Monaten seit Eintritt des Sachschadens entstehen.
Die der Geschäftsinhaltsversicherung zugrundeliegende Gesamtversicherungssumme
für Einrichtungen, Waren und Vorsorge, gilt in gleicher Höhe zusätzlich für die Betriebsunterbrechungsversicherung als Höchsthaftungssumme.